Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.11.2021

Geschäftszahl

Ra 2019/13/0011

Rechtssatz

Bei einem Qualitätssicherungssystem muss es sich um ein System handeln, das die gleichbleibende Qualität der Baurestmassen gewährleisten soll. Dieses System muss daher geeignet sein, die gesetzlich geforderte Gewährleistung gleichbleibender Qualität durch Maßnahmen organisatorischer und/oder technischer Art entsprechend abzusichern vergleiche VwGH 23.10.2014, Ra 2014/07/0031).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2019130011.L01