Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
Ra 2019/11/0202
Entscheidungsdatum
01.06.2021
Index
E3L E05202020
001 Verwaltungsrecht allgemein
60/01 Arbeitsvertragsrecht
Norm
LSD-BG 2016 §22 Abs1
LSD-BG 2016 §22 Abs1a
VwRallg
31991L0533 Unterrichtungspflicht-RL Arbeitgeber
Rechtssatz
Die den Arbeitgeber nach § 22 Abs. 1 LSD-BG 2016 treffende Pflicht zur Bereithaltung von Lohnunterlagen umfasst insbesondere "den Arbeitsvertrag oder Dienstzettel im Sinne der Richtlinie 91/533 des Rates über die Pflicht des Arbeitgebers zur Unterrichtung des Arbeitnehmers über die für seinen Arbeitsvertrag oder sein Arbeitsverhältnis geltenden Bedingungen". Den Gesetzesmaterialien zur Einfügung des Abs. 1a nach § 22 Abs. 1 LSD-BG 2016 (vgl. ErläutRV 1589 BlgNR 25. GP 2) zufolge ist dieser als Maßgabe des Abs. 1 für den Transportbereich zu verstehen.Die den Arbeitgeber nach Paragraph 22, Absatz eins, LSD-BG 2016 treffende Pflicht zur Bereithaltung von Lohnunterlagen umfasst insbesondere "den Arbeitsvertrag oder Dienstzettel im Sinne der Richtlinie 91/533 des Rates über die Pflicht des Arbeitgebers zur Unterrichtung des Arbeitnehmers über die für seinen Arbeitsvertrag oder sein Arbeitsverhältnis geltenden Bedingungen". Den Gesetzesmaterialien zur Einfügung des Absatz eins a, nach Paragraph 22, Absatz eins, LSD-BG 2016 vergleiche ErläutRV 1589 BlgNR 25. Gesetzgebungsperiode 2) zufolge ist dieser als Maßgabe des Absatz eins, für den Transportbereich zu verstehen.
Schlagworte
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2019110202.L01
Im RIS seit
06.07.2021
Zuletzt aktualisiert am
06.07.2021
Dokumentnummer
JWR_2019110202_20210601L01