Verwaltungsgerichtshof
01.06.2021
Ra 2019/11/0202
Die den Arbeitgeber nach Paragraph 22, Absatz eins, LSD-BG 2016 treffende Pflicht zur Bereithaltung von Lohnunterlagen umfasst insbesondere "den Arbeitsvertrag oder Dienstzettel im Sinne der Richtlinie 91/533 des Rates über die Pflicht des Arbeitgebers zur Unterrichtung des Arbeitnehmers über die für seinen Arbeitsvertrag oder sein Arbeitsverhältnis geltenden Bedingungen". Den Gesetzesmaterialien zur Einfügung des Absatz eins a, nach Paragraph 22, Absatz eins, LSD-BG 2016 vergleiche ErläutRV 1589 BlgNR 25. Gesetzgebungsperiode 2) zufolge ist dieser als Maßgabe des Absatz eins, für den Transportbereich zu verstehen.
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2019110202.L01