Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für Ra 2018/07/0455

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

7

Geschäftszahl

Ra 2018/07/0455

Entscheidungsdatum

25.06.2020

Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Rechtssatz

Es liegt jedenfalls dann ein Eingriff in die Substanz des Grundeigentums vor, wenn die beantragte Anlage die betroffene Liegenschaft selbst in Anspruch nimmt, also auf dieser errichtet bzw. verlegt werden soll. So wurde etwa die nachträgliche bauliche Änderung einer Verbindungsleitung (Änderung der Lage und Vergrößerung der Dimension) im Vergleich zur ursprünglichen Bewilligung als nicht bewilligungsfähig beurteilt, weil diese Abänderung auch die Art und das Ausmaß der Inanspruchnahme des betroffenen Grundstückes umfasste, ohne dass der Eigentümer der Änderung zugestimmt hatte vergleiche VwGH 29.9.2016, Ra 2016/07/0052).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2018070455.L07

Im RIS seit

10.08.2020

Zuletzt aktualisiert am

10.08.2020

Dokumentnummer

JWR_2018070455_20200625L07