Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Beschluss
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
Ra 2021/01/0327
Entscheidungsdatum
22.10.2021
Index
20/09 Internationales Privatrecht
41/02 Staatsbürgerschaft
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2018/01/0406 E 14. Dezember 2018 RS 4
Stammrechtssatz
Das Eingehen einer mehrfachen Ehe (Bigamie) verletzt die geschützten Grundwertungen des österreichischen Rechts. Es ist somit von einem fehlenden Bekenntnis des Verleihungswerbers nach § 11 StbG 1985 zu den Grundwerten eines europäischen demokratischen Staates und seiner Gesellschaft auszugehen.Das Eingehen einer mehrfachen Ehe (Bigamie) verletzt die geschützten Grundwertungen des österreichischen Rechts. Es ist somit von einem fehlenden Bekenntnis des Verleihungswerbers nach Paragraph 11, StbG 1985 zu den Grundwerten eines europäischen demokratischen Staates und seiner Gesellschaft auszugehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021010327.L01
Im RIS seit
25.11.2021
Zuletzt aktualisiert am
25.11.2021
Dokumentnummer
JWR_2021010327_20211022L02