Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.12.2018

Geschäftszahl

Ra 2018/01/0406

Rechtssatz

Das Eingehen einer mehrfachen Ehe (Bigamie) verletzt die geschützten Grundwertungen des österreichischen Rechts. Es ist somit von einem fehlenden Bekenntnis des Verleihungswerbers nach Paragraph 11, StbG 1985 zu den Grundwerten eines europäischen demokratischen Staates und seiner Gesellschaft auszugehen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018010406.L04