Verwaltungsgerichtshof
14.12.2018
Ra 2018/01/0406
Das Eingehen einer mehrfachen Ehe (Bigamie) verletzt die geschützten Grundwertungen des österreichischen Rechts. Es ist somit von einem fehlenden Bekenntnis des Verleihungswerbers nach Paragraph 11, StbG 1985 zu den Grundwerten eines europäischen demokratischen Staates und seiner Gesellschaft auszugehen.
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018010406.L04