Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.10.2021

Geschäftszahl

Ra 2021/01/0327

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2018/01/0406 E 14. Dezember 2018 RS 4

Stammrechtssatz

Das Eingehen einer mehrfachen Ehe (Bigamie) verletzt die geschützten Grundwertungen des österreichischen Rechts. Es ist somit von einem fehlenden Bekenntnis des Verleihungswerbers nach Paragraph 11, StbG 1985 zu den Grundwerten eines europäischen demokratischen Staates und seiner Gesellschaft auszugehen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021010327.L01