Verwaltungsgerichtshof
22.10.2021
Ra 2021/01/0327
GRS wie Ra 2018/01/0406 E 14. Dezember 2018 RS 4
Das Eingehen einer mehrfachen Ehe (Bigamie) verletzt die geschützten Grundwertungen des österreichischen Rechts. Es ist somit von einem fehlenden Bekenntnis des Verleihungswerbers nach Paragraph 11, StbG 1985 zu den Grundwerten eines europäischen demokratischen Staates und seiner Gesellschaft auszugehen.
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021010327.L01