Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
2013/08/0154
Entscheidungsdatum
17.12.2015
Index
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm
GSVG 1978 §2 Abs1 Z4;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2013/08/0227 E 9. September 2015 RS 2
Stammrechtssatz
Die Rechtsstellung eines Kommanditisten kann durch entsprechende Vertragsgestaltung, insbesondere durch Einräumung von Geschäftsführungsbefugnissen, der eines Komplementärs so weit angenähert werden, dass seine Tätigkeit der eines selbständig Erwerbstätigen entspricht (vgl. das Erkenntnis vom 17. März 2004, 2001/08/0170, mwN).Die Rechtsstellung eines Kommanditisten kann durch entsprechende Vertragsgestaltung, insbesondere durch Einräumung von Geschäftsführungsbefugnissen, der eines Komplementärs so weit angenähert werden, dass seine Tätigkeit der eines selbständig Erwerbstätigen entspricht vergleiche das Erkenntnis vom 17. März 2004, 2001/08/0170, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:2013080154.X01
Im RIS seit
27.01.2016
Zuletzt aktualisiert am
02.03.2016
Dokumentnummer
JWR_2013080154_20151217X01