Verwaltungsgerichtshof
17.12.2015
2013/08/0154
GRS wie 2013/08/0227 E 9. September 2015 RS 2
Die Rechtsstellung eines Kommanditisten kann durch entsprechende Vertragsgestaltung, insbesondere durch Einräumung von Geschäftsführungsbefugnissen, der eines Komplementärs so weit angenähert werden, dass seine Tätigkeit der eines selbständig Erwerbstätigen entspricht vergleiche das Erkenntnis vom 17. März 2004, 2001/08/0170, mwN).