Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2011/03/0226

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

2011/03/0226

Entscheidungsdatum

27.11.2012

Index

91/01 Fernmeldewesen

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2010/03/0077 E 21. Dezember 2012

Rechtssatz

Im Verfahren zur Bewilligung der Errichtung und des Betriebs einer Funkanlage nach Paragraph 74, TKG 2003 ist auch zu prüfen, ob dem Antrag eine Gefährdung von Leben oder Gesundheit - von wem immer - oder die Gefahr von Sachschäden entgegen steht (Hinweis E vom 19. März 2002, 2001/05/0031). Besteht eine derartige Gefährdung und kann ihr auch nicht durch Vorschreibung von Auflagen begegnet werden, ist der Antrag abzuweisen; ansonsten ist ihm stattzugeben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2012:2011030226.X02

Im RIS seit

27.12.2012

Zuletzt aktualisiert am

05.05.2014

Dokumentnummer

JWR_2011030226_20121127X02

Rechtssatz für 2011/03/0231

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

2011/03/0231

Entscheidungsdatum

18.09.2013

Index

91/01 Fernmeldewesen

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2011/03/0226 E 27. November 2012 RS 2

Stammrechtssatz

Im Verfahren zur Bewilligung der Errichtung und des Betriebs einer Funkanlage nach Paragraph 74, TKG 2003 ist auch zu prüfen, ob dem Antrag eine Gefährdung von Leben oder Gesundheit - von wem immer - oder die Gefahr von Sachschäden entgegen steht (Hinweis E vom 19. März 2002, 2001/05/0031). Besteht eine derartige Gefährdung und kann ihr auch nicht durch Vorschreibung von Auflagen begegnet werden, ist der Antrag abzuweisen; ansonsten ist ihm stattzugeben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2011030231.X01

Im RIS seit

24.10.2013

Zuletzt aktualisiert am

02.11.2018

Dokumentnummer

JWR_2011030231_20130918X01