Dass Prozesskosten im Allgemeinen nicht zwangsläufig iSd § 34 Abs. 3 EStG 1988 erwachsen, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. dazu zusammenfassend Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer, § 34 EStG 1988 Einzelfälle, Stichwort Prozesskosten).Dass Prozesskosten im Allgemeinen nicht zwangsläufig iSd Paragraph 34, Absatz 3, EStG 1988 erwachsen, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes vergleiche dazu zusammenfassend Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer, Paragraph 34, EStG 1988 Einzelfälle, Stichwort Prozesskosten).