Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
19
Geschäftszahl
Ra 2018/03/0066
Entscheidungsdatum
16.12.2019
Index
L55005 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Salzburg
Norm
NatSchG Slbg 1999 §1
NatSchG Slbg 1999 §3a Abs2
NatSchG Slbg 1999 §3a Abs4
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2018/03/0067
Ra 2018/03/0068
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2010/10/0147 E 21. Mai 2012 RS 1
Stammrechtssatz
In der Fremdenverkehrswirtschaft begründete Interessen an einem Vorhaben sind als öffentliche Interessen anzusehen, wenn ohne Verwirklichung des Vorhabens wesentliche Nachteile für den Fremdenverkehr zu befürchten wären bzw. bei Projektverwirklichung eine wesentliche Verbesserung für die Belange des Fremdenverkehrs erzielt werden könnte (vgl. E 31. März 2011, 2007/10/0033; E 3. November 2008, 2007/10/0080; E 20. September 1999, 96/10/0106). Entscheidend ist, ob durch das Vorhaben ein entscheidender Beitrag zur wirtschaftlichen Existenzsicherung geleistet wird, ohne den der Betrieb einer zeitgemäßen Tourismuswirtschaft ernstlich in Frage gestellt wäre (vgl. E 31. Mai 2006, 2003/10/0211).In der Fremdenverkehrswirtschaft begründete Interessen an einem Vorhaben sind als öffentliche Interessen anzusehen, wenn ohne Verwirklichung des Vorhabens wesentliche Nachteile für den Fremdenverkehr zu befürchten wären bzw. bei Projektverwirklichung eine wesentliche Verbesserung für die Belange des Fremdenverkehrs erzielt werden könnte vergleiche E 31. März 2011, 2007/10/0033; E 3. November 2008, 2007/10/0080; E 20. September 1999, 96/10/0106). Entscheidend ist, ob durch das Vorhaben ein entscheidender Beitrag zur wirtschaftlichen Existenzsicherung geleistet wird, ohne den der Betrieb einer zeitgemäßen Tourismuswirtschaft ernstlich in Frage gestellt wäre vergleiche E 31. Mai 2006, 2003/10/0211).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018030066.L20
Im RIS seit
03.02.2020
Zuletzt aktualisiert am
17.06.2020
Dokumentnummer
JWR_2018030066_20191216L19