Zurückweisung - Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer 1987 bis 1989 und vorläufiger Umsatzsteuerbescheid 1986 - Auch ein Beschluß über einen Antrag nach § 30 Abs 2 VwGG äußert die Wirkung einer rechtskräftigen Entscheidung, dh daß bei unveränderter Sachlage und Rechtslage nicht neuerlich in derselben Sache entschieden werden darf (Hinweis Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit 3, Seite 259 Abs 3 und 5 zitierte Rechtsprechung).Zurückweisung - Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer 1987 bis 1989 und vorläufiger Umsatzsteuerbescheid 1986 - Auch ein Beschluß über einen Antrag nach Paragraph 30, Absatz 2, VwGG äußert die Wirkung einer rechtskräftigen Entscheidung, dh daß bei unveränderter Sachlage und Rechtslage nicht neuerlich in derselben Sache entschieden werden darf (Hinweis Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit 3, Seite 259 Absatz 3 und 5 zitierte Rechtsprechung).