Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.03.2009

Geschäftszahl

AW 2009/13/0004

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie AW 91/13/0020 B 21. März 1991 RS 1

(hier: Normverbrauchsabgabe)

Stammrechtssatz

Zurückweisung - Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer 1987 bis 1989 und vorläufiger Umsatzsteuerbescheid 1986 - Auch ein Beschluß über einen Antrag nach Paragraph 30, Absatz 2, VwGG äußert die Wirkung einer rechtskräftigen Entscheidung, dh daß bei unveränderter Sachlage und Rechtslage nicht neuerlich in derselben Sache entschieden werden darf (Hinweis Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit 3, Seite 259 Absatz 3 und 5 zitierte Rechtsprechung).