Das Urteil des EuGH vom 19. Juni 2003, Rs C-444/00 (Mayer Parry Recycling), beschäftigt sich mit der stofflichen Verwertung bzw Behandlung von metallischen Verpackungsabfällen nach der Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 20. Dezember 1994 über Verpackungen und Verpackungsabfälle. In diesem Urteil wird festgehalten, dass ein Produzent von Stahlblöcken, -blechen oder -rollen aus einem näher definierten Material, das seinerseits aus metallischen Verpackungsabfällen hervorgegangen ist, eine "stoffliche Verwertung" iSd Richtlinie 94/62/EG, vornimmt. Diese hergestellten Stahlblöcke, -bleche oder - rollen sind dann nicht mehr "Verpackungsabfälle" iSd Richtlinie 94/62/EG.