Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 98/07/0128

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 15038 A/1998

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

98/07/0128

Entscheidungsdatum

10.12.1998

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Parteiengehör ist auch im Berufungsverfahren zu gewähren. Das Recht auf Anhörung der Parteien zielt jedoch nur auf die Feststellung des maßgeblichen Sachverhaltes, nicht aber auf die rechtliche Würdigung desselben. Ein Vorhalt zur Rechtsansicht und zu den rechtlichen Schlußfolgerungen der Behörde entspricht nicht dem Wesen des Parteiengehörs.

Schlagworte

Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren Parteiengehör Rechtliche Würdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998070128.X03

Im RIS seit

18.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

16.02.2011

Dokumentnummer

JWR_1998070128_19981210X03

Rechtssatz für 2008/18/0657

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

2008/18/0657

Entscheidungsdatum

17.12.2010

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/07/0128 E 10. Dezember 1998 VwSlg 15038 A/1998 RS 3

Stammrechtssatz

Parteiengehör ist auch im Berufungsverfahren zu gewähren. Das Recht auf Anhörung der Parteien zielt jedoch nur auf die Feststellung des maßgeblichen Sachverhaltes, nicht aber auf die rechtliche Würdigung desselben. Ein Vorhalt zur Rechtsansicht und zu den rechtlichen Schlußfolgerungen der Behörde entspricht nicht dem Wesen des Parteiengehörs.

Schlagworte

Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren Parteiengehör Rechtliche Würdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2010:2008180657.X01

Im RIS seit

25.01.2011

Zuletzt aktualisiert am

08.03.2011

Dokumentnummer

JWR_2008180657_20101217X01