Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
2008/18/0657
Entscheidungsdatum
17.12.2010
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 98/07/0128 E 10. Dezember 1998 VwSlg 15038 A/1998 RS 3
Stammrechtssatz
Parteiengehör ist auch im Berufungsverfahren zu gewähren. Das Recht auf Anhörung der Parteien zielt jedoch nur auf die Feststellung des maßgeblichen Sachverhaltes, nicht aber auf die rechtliche Würdigung desselben. Ein Vorhalt zur Rechtsansicht und zu den rechtlichen Schlußfolgerungen der Behörde entspricht nicht dem Wesen des Parteiengehörs.
Schlagworte
Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren
Parteiengehör Rechtliche Würdigung
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2008180657.X01
Im RIS seit
25.01.2011
Zuletzt aktualisiert am
08.03.2011
Dokumentnummer
JWR_2008180657_20101217X01