Der VfGH hat mit Erkenntnis vom 25. Juni 2003, G 304/01, erkannt, dass (u.a.) § 13 Abs. 8 ORF-G keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet (mit näherer Begründung im vorliegenden E).Der VfGH hat mit Erkenntnis vom 25. Juni 2003, G 304/01, erkannt, dass (u.a.) Paragraph 13, Absatz 8, ORF-G keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet (mit näherer Begründung im vorliegenden E).