Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
7
Geschäftszahl
2001/07/0172
Entscheidungsdatum
18.09.2002
Index
E000 EU- Recht allgemein
E3L E15103030
83 Naturschutz Umweltschutz
Norm
31975L0442 Abfallrahmen-RL Anh1;
31986L0278 Klärschlamm-RL;
ALSAG 1989 §2 Abs4 Z1;
AWG 1990 §2 Abs1 Z1;
EURallg;
Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2003/07/0040 E 15. September 2005
Rechtssatz
Für das Auslegungsergebnis, dass nach der Zielsetzung des Gemeinschaftsrechts in Kläranlagen angefallener Klärschlamm grundsätzlich in den Anwendungsbereich des Anhanges I der Abfall-Richtlinie fallen soll, spricht der Regelungsinhalt der Richtlinie 86/278/EWG über den Schutz der Umwelt und insbesondere der Böden bei der Verwendung von Klärschlamm in der Landwirtschaft, fällt doch nach dieser Richtlinie nur der in landwirtschaftlichen Betrieben (ordnungsgemäß) verwendete Klärschlamm nicht unter die Abfall-Richtlinie, was den Schluss zulässt, dass außerhalb von landwirtschaftlichen Betrieben verwendeter Klärschlamm vom Anwendungsbereich der Abfall-Richtlinie umfasst ist.Für das Auslegungsergebnis, dass nach der Zielsetzung des Gemeinschaftsrechts in Kläranlagen angefallener Klärschlamm grundsätzlich in den Anwendungsbereich des Anhanges römisch eins der Abfall-Richtlinie fallen soll, spricht der Regelungsinhalt der Richtlinie 86/278/EWG über den Schutz der Umwelt und insbesondere der Böden bei der Verwendung von Klärschlamm in der Landwirtschaft, fällt doch nach dieser Richtlinie nur der in landwirtschaftlichen Betrieben (ordnungsgemäß) verwendete Klärschlamm nicht unter die Abfall-Richtlinie, was den Schluss zulässt, dass außerhalb von landwirtschaftlichen Betrieben verwendeter Klärschlamm vom Anwendungsbereich der Abfall-Richtlinie umfasst ist.
Schlagworte
Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4
Gemeinschaftsrecht Terminologie Definition von Begriffen EURallg8
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001070172.X07
Im RIS seit
13.12.2002
Zuletzt aktualisiert am
04.11.2015
Dokumentnummer
JWR_2001070172_20020918X07