Ein Verstoß gegen § 4 Abs. 1 bzw. Abs. 5 StVO 1960 ist als massiver Verstoß gegen wesentliche, die Sicherheit des Straßenverkehrs betreffende Vorschriften einzustufen (Hinweis E 8.9.1994, 94/18/0090).Ein Verstoß gegen Paragraph 4, Absatz eins, bzw. Absatz 5, StVO 1960 ist als massiver Verstoß gegen wesentliche, die Sicherheit des Straßenverkehrs betreffende Vorschriften einzustufen (Hinweis E 8.9.1994, 94/18/0090).