Verwaltungsgerichtshof
18.12.2002
99/18/0036
Ein Verstoß gegen Paragraph 4, Absatz eins, bzw. Absatz 5, StVO 1960 ist als massiver Verstoß gegen wesentliche, die Sicherheit des Straßenverkehrs betreffende Vorschriften einzustufen (Hinweis E 8.9.1994, 94/18/0090).