Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2002/14/0082

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

5

Geschäftszahl

2002/14/0082

Entscheidungsdatum

24.09.2002

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §236 Abs1;

Rechtssatz

Der Verwaltungsgerichtshof kann im Hinblick darauf, dass 30% der Abgabenschuld tatsächlich entrichtet wurden und dass diese Reduktion des Abgabenrückstandes in erster Linie auf insofern erfolgreiche Exekutionsverfahren zurückzuführen ist, nicht finden, dass der Steuerpflichtige eine im Rahmen des Ermessens in entscheidender Weise als Billigkeitsgrund zu berücksichtigende Zahlungswilligkeit an den Tag gelegt hätte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2002140082.X05

Im RIS seit

23.12.2002

Dokumentnummer

JWR_2002140082_20020924X05