Wer zur geschäftsmäßigen Vertretung befugt ist, richtet sich nach Berufsrecht (Hinweis Ritz, BAO2, Tz. 3 zu § 84).Wer zur geschäftsmäßigen Vertretung befugt ist, richtet sich nach Berufsrecht (Hinweis Ritz, BAO2, Tz. 3 zu Paragraph 84,).