Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 8127 F/2006
Rechtssatznummer
5
Geschäftszahl
2001/13/0294
Entscheidungsdatum
19.04.2006
Index
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 97/13/0033 E 30. September 1998 RS 6
Stammrechtssatz
Wer eine Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert durchführen will, hat die Entwertung des Wirtschaftsgutes nachzuweisen oder zumindest glaubhaft zu machen; dieser Nachweis bzw Glaubhaftmachung muß sich auch auf die Umstände beziehen, aufgrund derer gerade in einem bestimmten Wirtschaftsjahr die Teilwertabschreibung mit steuerlicher Wirkung zu berücksichtigen sei.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2001130294.X05
Im RIS seit
19.05.2006
Zuletzt aktualisiert am
21.05.2013
Dokumentnummer
JWR_2001130294_20060419X05