Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

31.05.2005

Geschäftszahl

2000/15/0059

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 97/13/0033 E 30. September 1998 RS 6

Stammrechtssatz

Wer eine Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert durchführen will, hat die Entwertung des Wirtschaftsgutes nachzuweisen oder zumindest glaubhaft zu machen; dieser Nachweis bzw Glaubhaftmachung muß sich auch auf die Umstände beziehen, aufgrund derer gerade in einem bestimmten Wirtschaftsjahr die Teilwertabschreibung mit steuerlicher Wirkung zu berücksichtigen sei.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

2000/15/0060