Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 16019 A/2003
Rechtssatznummer
8
Geschäftszahl
2002/07/0025
Entscheidungsdatum
20.02.2003
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
Rechtssatz
Weder das Fehlen einer Gliederung in Befund und Gutachten eines Gutachtens noch das Fehlen von Hinweisen auf die Grundlagen der vertretenen Fachmeinung oder auf Literaturhinweise nimmt einem Gutachten, das inhaltlich den fachlichen Anforderungen an ein Gutachten entspricht, seinen Aussagewert.
Schlagworte
Gutachten Beweiswürdigung der Behörde
Anforderung an ein Gutachten
Vorliegen eines Gutachtens
Gutachten Beweiswürdigung der Behörde widersprechende Privatgutachten
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002070025.X08
Im RIS seit
05.05.2003
Zuletzt aktualisiert am
29.10.2015
Dokumentnummer
JWR_2002070025_20030220X08