Die gesetzliche Bindung an das zur Schischule gehörige Schigebiet begründet keine Weisungsgebundenheit des Schilehrers in bezug auf den Arbeitsort, welcher Unterscheidungskraft iSd Rechtsprechung des VwGH zu § 4 Abs 2 ASVG zukäme.Die gesetzliche Bindung an das zur Schischule gehörige Schigebiet begründet keine Weisungsgebundenheit des Schilehrers in bezug auf den Arbeitsort, welcher Unterscheidungskraft iSd Rechtsprechung des VwGH zu Paragraph 4, Absatz 2, ASVG zukäme.