Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.09.1991

Geschäftszahl

90/08/0152

Rechtssatz

Die gesetzliche Bindung an das zur Schischule gehörige Schigebiet begründet keine Weisungsgebundenheit des Schilehrers in bezug auf den Arbeitsort, welcher Unterscheidungskraft iSd Rechtsprechung des VwGH zu Paragraph 4, Absatz 2, ASVG zukäme.