Es besteht keine gesetzliche oder sittliche Verpflichtung, sein Kind an einer ausländischen Universität studieren zu lassen, wenn das gewählte Studium mit wesentlich geringeren Kosten auch an einer inländischen Universität absolviert werden könnte, möge auch der Studienaufenthalt im Ausland für das Ausbildungsniveau und die spätere Berufslaufbahn des Kindes von Vorteil sein (Hinweis E 7.8.2001, 97/14/0068).