Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 97/07/0065

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 14842 A/1998

Rechtssatznummer

5

Geschäftszahl

97/07/0065

Entscheidungsdatum

26.02.1998

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

ALSAG 1989 §10 idF 1996/201;
ALSAG 1989 §21;
ALSAG 1989 §24;
AVG §39 Abs2;
AVG §56;
AVG §8;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 97/07/0170 E 26. Februar 1998 97/07/0151 E 26. Februar 1998

Rechtssatz

Ist dem in seiner Eigenschaft als Abgabengläubiger nach dem AltlastensanierungsG durch das Hauptzollamt vertretenen Bund das Recht eingeräumt, die Tatbestandsvoraussetzungen der Abgabenpflicht nach dem AltlastensanierungsG durch einen von der Bezirksverwaltungsbehörde zu erlassenden Bescheid feststellen zu lassen, dann ist aus einer solcherart durch Paragraph 10, AltlastensanierungsG eingeräumten gesetzlichen Befugnis das Recht des Bundes als Abgabengläubiger zu folgern, darauf zu dringen, daß die Tatbestandsvoraussetzungen der Abgabenpflicht, somit der Inhalt des festzustellenden Abgabenrechtsverhältnisses auch in sachlich und rechtlich richtiger Weise festgestellt wird.

Schlagworte

Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997070065.X05

Im RIS seit

18.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

19.09.2011

Dokumentnummer

JWR_1997070065_19980226X05

Rechtssatz für 98/07/0166

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

98/07/0166

Entscheidungsdatum

12.12.2002

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

ALSAG 1989 §10 idF 1996/201;
ALSAG 1989 §21;
ALSAG 1989 §24;
AVG §39 Abs2;
AVG §56;
AVG §8;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 97/07/0065 E 26. Februar 1998 VwSlg 14842 A/1998 RS 5

Stammrechtssatz

Ist dem in seiner Eigenschaft als Abgabengläubiger nach dem AltlastensanierungsG durch das Hauptzollamt vertretenen Bund das Recht eingeräumt, die Tatbestandsvoraussetzungen der Abgabenpflicht nach dem AltlastensanierungsG durch einen von der Bezirksverwaltungsbehörde zu erlassenden Bescheid feststellen zu lassen, dann ist aus einer solcherart durch Paragraph 10, AltlastensanierungsG eingeräumten gesetzlichen Befugnis das Recht des Bundes als Abgabengläubiger zu folgern, darauf zu dringen, daß die Tatbestandsvoraussetzungen der Abgabenpflicht, somit der Inhalt des festzustellenden Abgabenrechtsverhältnisses auch in sachlich und rechtlich richtiger Weise festgestellt wird.

Schlagworte

Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1998070166.X02

Im RIS seit

21.03.2003

Zuletzt aktualisiert am

20.05.2014

Dokumentnummer

JWR_1998070166_20021212X02