Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.02.1998

Geschäftszahl

97/07/0065

Rechtssatz

Ist dem in seiner Eigenschaft als Abgabengläubiger nach dem AltlastensanierungsG durch das Hauptzollamt vertretenen Bund das Recht eingeräumt, die Tatbestandsvoraussetzungen der Abgabenpflicht nach dem AltlastensanierungsG durch einen von der Bezirksverwaltungsbehörde zu erlassenden Bescheid feststellen zu lassen, dann ist aus einer solcherart durch Paragraph 10, AltlastensanierungsG eingeräumten gesetzlichen Befugnis das Recht des Bundes als Abgabengläubiger zu folgern, darauf zu dringen, daß die Tatbestandsvoraussetzungen der Abgabenpflicht, somit der Inhalt des festzustellenden Abgabenrechtsverhältnisses auch in sachlich und rechtlich richtiger Weise festgestellt wird.

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

97/07/0170 E 26. Februar 1998

97/07/0151 E 26. Februar 1998