Bei der Beurteilung der Frage, ob ein Betrieb ein kleingewerblicher iSd § 99 Abs 1 lit d WRG ist, kommt es nicht darauf an, wieviele Arbeitskräfte in diesem Betrieb beschäftigt sind, sondern darauf, in welchem Umfang eine Einwirkung auf die Beschaffenheit von Gewässern durch den zu beurteilenden Betrieb ausgeht.Bei der Beurteilung der Frage, ob ein Betrieb ein kleingewerblicher iSd Paragraph 99, Absatz eins, Litera d, WRG ist, kommt es nicht darauf an, wieviele Arbeitskräfte in diesem Betrieb beschäftigt sind, sondern darauf, in welchem Umfang eine Einwirkung auf die Beschaffenheit von Gewässern durch den zu beurteilenden Betrieb ausgeht.