Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 88/02/0010

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

88/02/0010

Entscheidungsdatum

18.05.1988

Index

Verwaltungsverfahren - ZustellG
40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Bei der Zustellung zu eigenen Handen genügt für die Rechtswirksamkeit einer Hinterlegung, dass der Adressat zumindest am Tage des ersten Zustellversuches an seiner Abgabestelle anwesend gewesen ist und so Kenntnis erlangen konnte, dass ihm ein behördliches Schriftstück zugestellt werden soll (Hinweis auf E 25.6.1986, 85/11/0245; 29.1.1987, 86/02/0157).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988020010.X01

Im RIS seit

06.04.2021

Zuletzt aktualisiert am

06.04.2021

Dokumentnummer

JWR_1988020010_19880518X01

Rechtssatz für 95/14/0067

Entscheidungsart

Beschluss

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

8

Geschäftszahl

95/14/0067

Entscheidungsdatum

19.09.1995

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 95/14/0114

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/02/0010 E 18. Mai 1988 RS 1

Stammrechtssatz

Bei der Zustellung zu eigenen Handen genügt für die Rechtswirksamkeit einer Hinterlegung, dass der Adressat zumindest am Tage des ersten Zustellversuches an seiner Abgabestelle anwesend gewesen ist und so Kenntnis erlangen konnte, dass ihm ein behördliches Schriftstück zugestellt werden soll (Hinweis auf E 25.6.1986, 85/11/0245; 29.1.1987, 86/02/0157).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995140067.X08

Im RIS seit

24.08.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2015

Dokumentnummer

JWR_1995140067_19950919X08

Rechtssatz für 95/03/0092

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

95/03/0092

Entscheidungsdatum

09.07.1998

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/02/0010 E 18. Mai 1988 RS 1

Stammrechtssatz

Bei der Zustellung zu eigenen Handen genügt für die Rechtswirksamkeit einer Hinterlegung, dass der Adressat zumindest am Tage des ersten Zustellversuches an seiner Abgabestelle anwesend gewesen ist und so Kenntnis erlangen konnte, dass ihm ein behördliches Schriftstück zugestellt werden soll (Hinweis auf E 25.6.1986, 85/11/0245; 29.1.1987, 86/02/0157).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1995030092.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

29.03.2012

Dokumentnummer

JWR_1995030092_19980709X01