Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.09.1995

Geschäftszahl

95/14/0067

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/02/0010 E 18. Mai 1988 RS 1

Stammrechtssatz

Bei der Zustellung zu eigenen Handen genügt für die Rechtswirksamkeit einer Hinterlegung, dass der Adressat zumindest am Tage des ersten Zustellversuches an seiner Abgabestelle anwesend gewesen ist und so Kenntnis erlangen konnte, dass ihm ein behördliches Schriftstück zugestellt werden soll (Hinweis auf E 25.6.1986, 85/11/0245; 29.1.1987, 86/02/0157).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

95/14/0114