Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Beschluss
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
91/14/0218
Entscheidungsdatum
26.11.1991
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
Beachte
Die Beschwerdefälle 91/14/0220 und 91/14/0221 wurden am 26.11.1991
im gleichen Sinne entschieden;
Besprechung in AnwBl 1992/5, 424, dort jedoch Bezug auf 91/14/0220,
91/14/0221;
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/14/0219
Rechtssatz
Eine kurzfristige Abwesenheit, wie sie häufig über ein verlängertes Wochenende vorkommt, steht der Annahme, daß sich der Empfänger regelmäßig an der Abgabestelle aufhält, nicht entgegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991140218.X01
Im RIS seit
04.12.2001
Zuletzt aktualisiert am
19.09.2017
Dokumentnummer
JWR_1991140218_19911126X01