Verwaltungsgerichtshof
26.11.1991
91/14/0220
GRS wie 91/14/0218 B 26. November 1991 RS 1
Eine kurzfristige Abwesenheit, wie sie häufig über ein verlängertes Wochenende vorkommt, steht der Annahme, daß sich der Empfänger regelmäßig an der Abgabestelle aufhält, nicht entgegen.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
91/14/0221 B 26. November 1991
Besprechung in:
AnwBl 5 aus 1992,;