Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.11.1991

Geschäftszahl

91/14/0220

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 91/14/0218 B 26. November 1991 RS 1

Stammrechtssatz

Eine kurzfristige Abwesenheit, wie sie häufig über ein verlängertes Wochenende vorkommt, steht der Annahme, daß sich der Empfänger regelmäßig an der Abgabestelle aufhält, nicht entgegen.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

91/14/0221 B 26. November 1991

Besprechung in:

AnwBl 5 aus 1992,;