Verwaltungsgerichtshof
19.09.1995
95/14/0067
GRS wie VwGH B 1991/11/26 91/14/0218 1
(hier: zwei Werktage (Dienstag, Mittwoch) in einer Woche ohne Feiertag abwesend)
Eine kurzfristige Abwesenheit, wie sie häufig über ein verlängertes Wochenende vorkommt, steht der Annahme, daß sich der Empfänger regelmäßig an der Abgabestelle aufhält, nicht entgegen.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/14/0114