Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 95/13/0214

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 7123 F/1996

Rechtssatznummer

12

Geschäftszahl

95/13/0214

Entscheidungsdatum

24.09.1996

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Rechtssatz

Kommt lediglich eine Einkunftsart des Paragraph 2, Absatz 3, EStG 1972 in Betracht, dann hat die Behörde, wenn eine andere Einkunftsart als wahrscheinlicher nicht in Betracht kommt, nur mehr zu prüfen, ob eine Erzielung der Vermögenszuwächse in dieser, beim Abgabepflichtigen für die Streitjahre festgestellten Einkunftsart der Sache nach ausgeschlossen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995130214.X12

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

12.07.2010

Dokumentnummer

JWR_1995130214_19960924X12