Gemäß § 303 Abs 1 lit c BAO kann ein Wiederaufnahmegrund auch Gemäß Paragraph 303, Absatz eins, Litera c, BAO kann ein Wiederaufnahmegrund auch
dann gegeben sein, wenn der Bescheid von Vorfragen iSd § 116 dann gegeben sein, wenn der Bescheid von Vorfragen iSd Paragraph 116,
BAO abhängig war. Eine Vorfrage iSd § 303 Abs1 lit c BAO ist BAO abhängig war. Eine Vorfrage iSd Paragraph 303, Abs1 Litera c, BAO ist
ein vorweg zu klärendes Element des zur Entscheidung stehenden
Rechtsfalles, das als Hauptfrage - dh durch einen Abspruch
rechtsfeststellender oder rechtsgestaltender Natur - von
anderen Verwaltungsbehörden oder von den Gerichten zu
entscheiden wäre, aber kraft der Anordnung des § 116 Abs 1 BAO entscheiden wäre, aber kraft der Anordnung des Paragraph 116, Absatz eins, BAO
von der Abgabenbehörde nach eigener Anschauung beurteilt werden
darf.