Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.02.2007

Geschäftszahl

2004/15/0153

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 95/13/0153 E 11. Juli 1995 RS 1

Stammrechtssatz

Gemäß Paragraph 303, Absatz eins, Litera c, BAO kann ein Wiederaufnahmegrund auch dann gegeben sein, wenn der Bescheid von Vorfragen iSd Paragraph 116, BAO abhängig war. Eine Vorfrage iSd Paragraph 303, Abs1 Litera c, BAO ist ein vorweg zu klärendes Element des zur Entscheidung stehenden Rechtsfalles, das als Hauptfrage - dh durch einen Abspruch rechtsfeststellender oder rechtsgestaltender Natur - von anderen Verwaltungsbehörden oder von den Gerichten zu entscheiden wäre, aber kraft der Anordnung des Paragraph 116, Absatz eins, BAO von der Abgabenbehörde nach eigener Anschauung beurteilt werden darf.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

2005/15/0005