Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.07.1995

Geschäftszahl

95/13/0153

Rechtssatz

Gemäß Paragraph 303, Absatz eins, Litera c, BAO kann ein Wiederaufnahmegrund auch

dann gegeben sein, wenn der Bescheid von Vorfragen iSd Paragraph 116,

BAO abhängig war. Eine Vorfrage iSd Paragraph 303, Abs1 Litera c, BAO ist

ein vorweg zu klärendes Element des zur Entscheidung stehenden

Rechtsfalles, das als Hauptfrage - dh durch einen Abspruch

rechtsfeststellender oder rechtsgestaltender Natur - von

anderen Verwaltungsbehörden oder von den Gerichten zu

entscheiden wäre, aber kraft der Anordnung des Paragraph 116, Absatz eins, BAO

von der Abgabenbehörde nach eigener Anschauung beurteilt werden

darf.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1995:1995130153.X01