Verwaltungsgerichtshof
11.07.1995
95/13/0153
Gemäß Paragraph 303, Absatz eins, Litera c, BAO kann ein Wiederaufnahmegrund auch
dann gegeben sein, wenn der Bescheid von Vorfragen iSd Paragraph 116,
BAO abhängig war. Eine Vorfrage iSd Paragraph 303, Abs1 Litera c, BAO ist
ein vorweg zu klärendes Element des zur Entscheidung stehenden
Rechtsfalles, das als Hauptfrage - dh durch einen Abspruch
rechtsfeststellender oder rechtsgestaltender Natur - von
anderen Verwaltungsbehörden oder von den Gerichten zu
entscheiden wäre, aber kraft der Anordnung des Paragraph 116, Absatz eins, BAO
von der Abgabenbehörde nach eigener Anschauung beurteilt werden
darf.
ECLI:AT:VWGH:1995:1995130153.X01