Die Verpackung zu "Kieselerde Calcium Gelatine Kautabletten" erweckt mit ihrem Hinweis auf Calcium als essentiell wichtigen Bestandteil von Haut, Haaren, Nägeln, Zähnen, Knochen und Bindegewebe den Eindruck, der Konsum dieses Produktes diene der Verhinderung von Mangelerscheinungen bei bestimmten Körperbestandteilen und stellt daher eine verbotene gesundheitsbezogene Angabe nach § 9 Abs 1 LMG 1975 dar.Die Verpackung zu "Kieselerde Calcium Gelatine Kautabletten" erweckt mit ihrem Hinweis auf Calcium als essentiell wichtigen Bestandteil von Haut, Haaren, Nägeln, Zähnen, Knochen und Bindegewebe den Eindruck, der Konsum dieses Produktes diene der Verhinderung von Mangelerscheinungen bei bestimmten Körperbestandteilen und stellt daher eine verbotene gesundheitsbezogene Angabe nach Paragraph 9, Absatz eins, LMG 1975 dar.