Der Prokurist zählt nicht zu den nach § 67 Abs 10 ASVG Haftenden, weil er gewillkürter Vertreter ist; andernfalls hafteten ja auch gewillkürte Vertreter natürlicher Personen (siehe aber Gesetzestext) sowie Prokuristen von Einzelkaufleuten (in Anwendung des Gleichheitssatzes); beides ist dem Gesetz nicht zu entnehmen (hier: Gesamtprokurist einer GmbH).Der Prokurist zählt nicht zu den nach Paragraph 67, Absatz 10, ASVG Haftenden, weil er gewillkürter Vertreter ist; andernfalls hafteten ja auch gewillkürte Vertreter natürlicher Personen (siehe aber Gesetzestext) sowie Prokuristen von Einzelkaufleuten (in Anwendung des Gleichheitssatzes); beides ist dem Gesetz nicht zu entnehmen (hier: Gesamtprokurist einer GmbH).