Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.06.1999

Geschäftszahl

94/08/0105

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/03/05 89/08/0223 1

Stammrechtssatz

Der Prokurist zählt nicht zu den nach Paragraph 67, Absatz 10, ASVG Haftenden, weil er gewillkürter Vertreter ist; andernfalls hafteten ja auch gewillkürte Vertreter natürlicher Personen (siehe aber Gesetzestext) sowie Prokuristen von Einzelkaufleuten (in Anwendung des Gleichheitssatzes); beides ist dem Gesetz nicht zu entnehmen (hier: Gesamtprokurist einer GmbH).