Weder § 121 Abs 1 WRG 1959 noch § 138 Abs 1 lit a legcit läßt sich der geringste rechtliche Grund dafür entnehmen, dem Konsensinhaber einen Auftrag zur Vorlage eines Projektes zu erteilen.Weder Paragraph 121, Absatz eins, WRG 1959 noch Paragraph 138, Absatz eins, Litera a, legcit läßt sich der geringste rechtliche Grund dafür entnehmen, dem Konsensinhaber einen Auftrag zur Vorlage eines Projektes zu erteilen.