Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 93/17/0169

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

93/17/0169

Entscheidungsdatum

27.01.1997

Index

L37304 Aufenthaltsabgabe Fremdenverkehrsabgabe Nächtigungsabgabe
Ortsabgabe Gästeabgabe Oberösterreich
50/04 Berufsausbildung
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BAG 1969;
BDG 1979 §25;
FremdenverkehrsabgabeG OÖ 1969 §3 Abs2 litb;

Rechtssatz

Gesetzlich normierte Berufsausbildungserfordernisse, wie sie dem Begriff der Berufsausbildung iSd Paragraph 3, Absatz 2, Litera b, OÖ FremdenverkehrsabgabeG 1969 entsprechen, finden sich nicht nur im BAG 1969, sondern etwa auch im Beamtendienstrecht vergleiche Paragraph 25, BDG 1979); entscheidend ist dabei immer, daß der Besuch der konkreten Schulung für einen gesetzlich vorgesehenen Ausbildungsweg (Berufsausbildungsweg) verpflichtend vorgeschrieben ist. Es ist hingegen nicht ausreichend, wenn der Besuch einer Schulung zur Vorbereitung auf eine vorgeschriebene Prüfung bloß freigestellt ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1993170169.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Dokumentnummer

JWR_1993170169_19970127X02