Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 93/14/0171

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

93/14/0171

Entscheidungsdatum

25.01.1994

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 93/14/0172

Rechtssatz

Bei der Prüfung der Einkunftsquelleneigenschaft ist von der Bewirtschaftungsart auszugehen, die vom Unternehmer während des Zeitraumes, für den die Totalgewinnerzielungsmöglichkeit zu prüfen ist, eingeschlagen wurde, nicht jedoch von einer Bewirtschaftungsart, die auch möglich gewesen wäre.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993140171.X04

Im RIS seit

03.04.2001

Dokumentnummer

JWR_1993140171_19940125X04