Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Beschluss
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
AW 92/17/0036
Entscheidungsdatum
19.08.1992
Index
L37036 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Steiermark
10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm
LustbarkeitsabgabeG Stmk;
VwGG §30 Abs2;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH B 1992/06/26 AW 92/17/0031 1
Stammrechtssatz
Stattgebung - Lustbarkeitsabgabe - Allgemeine Schwierigkeiten bei der Einhebung der Lustbarkeitsabgabe von Automatenaufstellern können ein solches zwingendes öffentliches Interesse am umgehenden Vollzug des angefochtenen Bescheides jedoch nicht begründen; so reicht etwa auch der Hinweis auf die finanzielle Lage des Abgabengläubigers zur Annahme zwingender öffentlicher Interessen in diesem Sinne nicht hin
(B 29.5.1985, AW 85/17/0008).
Schlagworte
Zwingende öffentliche Interessen
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:AW1992170036.A01
Dokumentnummer
JWR_1992170036_19920819A01