Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 92/13/0272

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

92/13/0272

Entscheidungsdatum

12.01.1994

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Ausführungen zum Problem, wenn Spruch und Begründung eines Bescheides miteinander in Widerspruch stehen (hier: die Behörde ging davon aus, eine Verbindlichkeit habe dem Grunde nach überhaupt nicht existiert, sie bestätigte jedoch im Instanzenzug deren gewinnerhöhende Auflösung).

Schlagworte

Spruch und Begründung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992130272.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

27.06.2011

Dokumentnummer

JWR_1992130272_19940112X03