Verwaltungsgerichtshof
12.01.1994
92/13/0272
Ausführungen zum Problem, wenn Spruch und Begründung eines Bescheides miteinander in Widerspruch stehen (hier: die Behörde ging davon aus, eine Verbindlichkeit habe dem Grunde nach überhaupt nicht existiert, sie bestätigte jedoch im Instanzenzug deren gewinnerhöhende Auflösung).