Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
5
Geschäftszahl
90/18/0194
Entscheidungsdatum
28.06.1991
Index
23/01 Konkursordnung
40/01 Verwaltungsverfahren
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/18/0075
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/11/20 90/18/0148 3
Stammrechtssatz
Ein Rechtssatz, über eine im Konkurs befindliche und einer Verwaltungsübertretung schuldig erkannte Person dürfe allein deshalb keine Geldstrafe verhängt werden, weil sonst gegen diese Person die Ersatzfreiheitsstrafe zu vollziehen wäre, besteht nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990180194.X05
Dokumentnummer
JWR_1990180194_19910628X05